Das SDB eines chemischen Produkts informiert über Gefahren, Schutzmassnahmen, Vorgehen bei Unfällen, Handhabungs- und Transportvorschriften, sowie weiteren wichtigen Merkmalen. Ein SDB ist für gewerbliche Produkte vom Gesetz her zwingend notwendig.

In einem Betrieb, welcher chemische Produkte einsetzt oder verkauft, ist ein Sicherheitsbeauftragter im Auftrag des Arbeitgebers verantwortlich für den korrekten Umgang mit den potentiell gefährlichen Produkten. Die Arbeitnehmer müssen korrekt instruiert werden in der richtigen Handhabung der Produkte. Die Basis der Instruktion ist das intern oder extern erstellte SDB.

Verantwortung

Verantwortlich für die Erstellung des SDB ist der Hersteller des Produkts. In der Schweiz gilt ein allfälliger Importeur als der verantwortliche Hersteller. Für die Abgabe sind alle Verkäufer (Händler) entlang der Lieferkette verantwortlich. Wie in jedem anderen Land auch, müssen die landesspezifischen Angaben der Schweiz ergänzt werden. Dazu gehören der verantwortliche Hersteller/Importeur, die schweizerische Notfallauskunft, allfällige spezifische schweizerische Grenzwerte (siehe SUVA), Einschränkungen wie Mutter- und Jugendschutz oder andere Informationen gemäss schweizerischen Rechtsvorschriften.
Häufig stellt sich den Firmen die Frage, ob sie intern das Know-How und die Zeit aufbringen können, um korrekte SDB zu erstellen, denn die Arbeit setzt eine grosse Erfahrung voraus und auf dem Weg von einem weissen Blatt Papier zu einem fertigen SDB sind für den Sicherheitsbeauftragten verschiedene Aufgaben und Hürden zu bewältigen.
Zuerst müssen die vorgegebenen Vorschriften gefunden, gelesen und verstanden sein. Da es sich hier häufig um lange Rechtstexte handelt, ist dies für einen Chemiker oft die erste grosse Hürde. Wir haben dazu eine Liste der wichtigen und gültigen Vorschriften zusammengestellt unter «Gesetzliche Vorschriften». Diese Liste aktualisieren wir laufend.

Entlastung durch unsere Software SAFIN

Viele dieser Vorschriften sind in unserer Standardsoftware SAFIN bereits abgebildet und erhöhen die Produktivität des SDB-Erstellers markant. Nur schon die manuelle Berechnung einer GHS-Klassifikation mit mehreren Komponenten wird schnell zu einer Herkulesaufgabe. Das SAFIN-Modul «GHS-Expert» erledigt diese Berechnung unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung und den harmonisierten Einstufungen gemäss ECHA mit Leichtigkeit. Die Arbeitszeit wird frei für die Optimierung der Rezeptur oder andere Arbeiten mit mehr Wertschöpfung.
Mit kontextbezogenen Standardsätzen in allen 16 Kapiteln des SDB erleichtert SAFIN die Erstellung von REACH- oder GHS-konformen Sicherheitsdatenblättern und Expositionsszenarien. Eine vollständige ADR-Datenbank für Transportklassifizierungen (Strasse/Luft/Meer) sowie umfassende Datenbanken vieler verschiedener Länder für einzelne SDB-Abschnitte runden unser Produkt SAFIN ab.
Einmal in SAFIN erstellt, kann das SDB mit den Standardsätzen in bis zu 40 Sprachen übersetzt werden. Selbstverständlich können auch eigene Sätze und Übersetzungen hinzugefügt werden.

Sie möchten die SDB lieber als Dienstleistung beziehen?

Auch das ist für I+K AG kein Problem, wir erstellen als Kundeauftrag gerne SDB in vielen verschiedenen Sprachen. Auch können wir mit unserer langjährigen Erfahrung und profundem Fachwissen eine hohe Qualität garantieren. Wegen unserer attraktiven Preisgestaltung ist diese Variante besonders für Kunden mit kleinen Produktsortimenten interessant. Details.

Verteilung von SDB an den Kunden

Die Informationspflicht für Ihre Firma endet erst, wenn das erstellte SDB in der richtigen Sprache bei Ihrem Abnehmer angelangt ist. SAFIN bietet hier zwei grundsätzliche Möglichkeiten an:

  1. Die Daten und Dokumente bleiben in der SAFIN Mobilview und können über einen QR-Link oder einen Suchtext durch den Kunden abgefragt werden.
  2. Sie laden das erstellte SDB als Word oder PDF herunter und speichern es in Ihrem System zur weiteren Verteilung.

In beiden Fällen ist die Verantwortlichkeit gut geregelt: Der Experte erstellt mit seinem Wissen und seiner Erfahrung sowie mit unseren elektronischen Hilfsmitteln die Sicherheitsdatenblätter. Nur er hat direkten Schreibzugriff auf die Daten in SAFIN.