Allgemeines

Informationspflicht

Jeder Betrieb, der chemische Produkte herstellt oder mit Chemikalien handelt ist verpflichtet, zu jedem gefährlichen Produkt ein Sicherheitsdatenblatt an den Empfänger abzugeben, das ihn über Risiken aufklärt und auch über Sicherheitsmassnahmen im Umgang mit solchen Stoffen informiert.

Richtlinien und Standards

Die Einteilung bezüglich Gefährlichkeit von chemischen Präparaten ist ein hochspezialisiertes Fachgebiet. Es setzt sehr gute Kenntnisse in Chemie und Toxikologie voraus, aber ebenso zwingend ist das komplette Verständnis der gesetzlichen Vorschriften die zur Anwendung kommen, speziell die EU-Richtlinie 1999/45/EG.

Zeitaufwand

Der Experte ist mit einer komplexen Materie konfrontiert. Die Erstellung und Pflege von Sicherheitsdatenblättern erfordert deshalb einen grossen Zeitaufwand, speziell bei der Berechnung der Stoffdaten für die Klassifizierung von Stoffgemischen.

Unsere Lösung

I+K AG hat in Zusammenarbeit mit einem internationalen Expertenteam eine Lösung entwickelt, das dem Fachmann erlaubt, Sicherheitsdatenblätter nach den EU-Richtlinien schnell und kompetent zu erstellen: SAFIN™.

 


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